Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
Seit dem 01. Januar 2002 sind asbesthaltige Abfälle in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV)
als "gefährlicher Abfall" eingestuft. Eine entsprechende Änderung der Nachweispflicht ist die Folge.
Asbesthaltige Abfälle sind Abfälle zur Beseitigung und damit andienungspflichtig!
Im Kreis Steinfurt steht die Zentraldeponie Altenberge (ZDA) für die ordnungsgemäße Entsorgung der folgenden Abfälle zur Verfügung (gemäß Änderungsbescheid der Bezirksregierung Münster vom 07.12.2001):
Abfälle aus der Asbestverarbeitung (AVV-Nr. 061304)
asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement (AVV-Nr. 101309)
Dämmmaterial, das Asbest enthält (AVV-Nr. 170601) und
asbesthaltige Baustoffe (AVV-Nr. 170605)
Die Entsorgung kostet 80,00 €/t zzgl. MWSt.
Abfälle aus der Asbestverarbeitung (AVV-Nr. 061304)
asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement (AVV-Nr. 101309)
Dämmmaterial, das Asbest enthält (AVV-Nr. 170601) und
asbesthaltige Baustoffe (AVV-Nr. 170605)
Die Entsorgung kostet 80,00 €/t zzgl. MWSt.
Nachweisverfahren
Vor der Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen ist bei uns ein Entsorgungsnachweis zu beantragen. Diese Dienstleistung erhalten Sie bei uns kostenlos!
Für die Nachweisführung bei gefährlichen Abfällen stehen Ihnen zwei Verfahren zur Auswahl:
Entsorgungsnachweis im privilegierten Verfahren
(Entsorgungsnachweis für einen Abfallerzeuger/Kunden bzw. ein Sanierungsobjekt)
Sie senden uns ein "Deckblatt Entsorgungsnachweise (DEN)" und die beiden Seiten der "Verantwortlichen Erklärung (VE)" ausgefüllt zu. Ist eine Entsorgung des Abfalls auf der ZDA aufgrund Ihrer Angaben von uns als zulässig zu bewerten, erhalten Sie den Nachweis um unsere Annahmeerklärung ergänzt zurück.
Abschließend sind Sie verpflichtet, eine Kopie des vollständigen Nachweises bei der Anlieferung bei sich zu führen.
Sammelentsorgungsnachweis im Grundverfahren
(Entsorgungsnachweis für mehrere Abfallerzeuger/Kunden)
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass über einen Sammelentsorgungsnachweis max. 20 t pro Jahr und je Abfallerzeuger/Kunde entsorgt werden dürfen!
Sie übersenden uns ein "Deckblatt Entsorgungsnachweise (DEN)" und die beiden Seiten der "Verantwortlichen Erklärung (VE)".
Ist eine Entsorgung des Abfalls auf der ZDA aufgrund Ihrer Angaben von uns als zulässig zu bewerten, erhalten Sie den Nachweis um unsere Annahmeerklärung ergänzt zurück.
Abschließend sind Sie verpflichtet, eine Kopie des vollständigen Nachweises bei der Anlieferung bei sich zu führen.
Für die Nachweisführung bei gefährlichen Abfällen stehen Ihnen zwei Verfahren zur Auswahl:
Entsorgungsnachweis im privilegierten Verfahren
(Entsorgungsnachweis für einen Abfallerzeuger/Kunden bzw. ein Sanierungsobjekt)
Sie senden uns ein "Deckblatt Entsorgungsnachweise (DEN)" und die beiden Seiten der "Verantwortlichen Erklärung (VE)" ausgefüllt zu. Ist eine Entsorgung des Abfalls auf der ZDA aufgrund Ihrer Angaben von uns als zulässig zu bewerten, erhalten Sie den Nachweis um unsere Annahmeerklärung ergänzt zurück.
Abschließend sind Sie verpflichtet, eine Kopie des vollständigen Nachweises bei der Anlieferung bei sich zu führen.
Sammelentsorgungsnachweis im Grundverfahren
(Entsorgungsnachweis für mehrere Abfallerzeuger/Kunden)
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass über einen Sammelentsorgungsnachweis max. 20 t pro Jahr und je Abfallerzeuger/Kunde entsorgt werden dürfen!
Sie übersenden uns ein "Deckblatt Entsorgungsnachweise (DEN)" und die beiden Seiten der "Verantwortlichen Erklärung (VE)".
Ist eine Entsorgung des Abfalls auf der ZDA aufgrund Ihrer Angaben von uns als zulässig zu bewerten, erhalten Sie den Nachweis um unsere Annahmeerklärung ergänzt zurück.
Abschließend sind Sie verpflichtet, eine Kopie des vollständigen Nachweises bei der Anlieferung bei sich zu führen.
Beachten Sie, dass beim Transport asbesthaltiger Materialien die LAGA Richtlinie zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle eingehalten werden muss. Insbesondere ist auf die staubdichte Verpackung der Abfälle zu achten.



