Rückgabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten

Seit dem Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes am 24. März 2006 dürfen alle Elektroaltgeräte aus Privathaushaltungen an den dafür eingerichteten Sammel- oder Übergabestellen kostenlos zurückgegeben werden. Die Hersteller elektronischer Geräte sind verpflichtet, die Kosten für die Entsorgung zu tragen.
eine durchgestrichene Mülltonne ist das Symbol für Gegenstände, die als nach ihrer Nutzung als Elektroaltgerät zu den zuständigen Sammelstellen gebracht werden müssen
Bitte beachten Sie, dass Elektrokleingeräte seit dem 24. März 2006 nicht mehr in der Restmülltonne entsorgt werden dürfen. Geräte neueren Herstellungsdatums sind daher mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne versehen

Hier finden Sie das Elektroaltgerätegesetz in Textfassung zum Download.

Hier geht es zu Hinweisen für die Rückgabe aus Privathaushalten

Hier geht es zu Hinweisen für die Rückgabe aus Gewerbebetrieben

Hier geht es zu Hinweisen für die Rückgabe aus dem Handel


An den Übergabestellen werden die Elektroaltgeräte getrennt nach folgenden Gruppen gesammelt:

Gruppe 1: Haushaltsgroßgeräte (Waschmaschinen, Spülmaschinen, etc.)
Gruppe 2: Kühlgeräte (z.B. Kühlschränke und -Truhen)
Gruppe 3: Unterhaltungselektronik (Monitore, Fernsehgeräte etc.)
Gruppe 4: Leuchtstoffröhren und Gasentladungslampen (z.B. auch Energiesparleuchten)
Gruppe 5: Haushaltskleingeräte (z.B. Akkuschrauber, Rasierapparate, Bügeleisen, Kaffeemaschinen, Toaster etc.)

Nicht angenommen werden z. B. Autoradios, Nachtspeicheröfen, Benzinrasenmäher und Gaskocher. Eine Positivliste der anzunehmenden Elektroaltgeräte finden Sie im Elektro- und Elektronikgerätegesetz.

Warum brauchen wir das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)?

Heutige Elektrogeräte bestehen aus mehr als 1000 verschiedenen Substanzen. Darunter sind kostbare Rohstoffe wie Kupfer, Aluminium oder Edelmetalle, die zum Wegwerfen zu schade sind. In elektronischen Produkten befindet sich aber auch ein enormer Cocktail schädlicher Substanzen, wie Cadmium, Blei, Quecksilber oder polybromhaltige Flammschutzmittel, von dem Gefahren für Umwelt, Mensch und Tier ausgehen.
Nur wenn die Hersteller dazu verpflichtet sind, Ihre eigenen Produkte selbst zu entsorgen, werden Elektrogeräte langfristig weniger Schadstoffe enthalten und die vorhandenen Wertstoffe bestmöglich recycelt werden.
Außerdem ist zu bedenken, dass kaum ein Markt in Europa so stark wächst wie der der elektronischen Geräte. In rasantem Tempo veralten unsere Computer, ständig kommen neue Fernsehgeräte oder MP3 Spieler auf den Markt. Tatsächlich kann man in der guten alten Videothek heutzutage nur noch selten Videokassetten ausleihen. Ohne DVD- Spieler hinkt man hier der Zeit hinterher. Dieser Eindruck lässt sich auch in vielen weiteren Bereichen schnell gewinnen, zum Beispiel wenn man die Werbeprospekte der Kaufhäuser ansieht oder ein kompatibles Zusatzteil für sein Notebook kaufen möchte.
Angesichts der Produktflut auf dem Elektrogerätemarkt ist es notwendig, ein geeignetes Rücknahmesystem für die Altprodukte aufzubauen. Nur wenn den Herstellen die Verantwortung zur Entsorgung ihrer eigenen Produkte auferlegt wird, lässt sich mittelfristig eine nachhaltige Produktwirtschaft auch auf dem Elektronikgerätemarkt einstellen.

Kindertheaterstück "Ach so!"
Im Jahr 2012 fördert die EGST ein Kindertheaterstück, das in allen Kindergärten in Kreis Steinfurt aufgeführt werden kann. Interessierte Kindergärten können sich mit uns in Verbindung setzen.
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