Entgelte ab 1. Januar 2020

lfd. Nr.AbfallartEntgelt zzgl. MwSt.
1.Restabfälle, soweit sie nicht nachstehend aufgeführt sind und die außerhalb der kommunalen Sammlung angeliefert werden129,00 €/t
Mindestens je m³ Containervolumen42,02 €/m³
2.Abfälle, die die Zuordnungskriterien des Anhanges 3, Tabelle 2 der Deponieverordnung für die Deponieklasse II sowie die zusätzlichen Feststoffkriterien Kohlenwasserstoffe, PAK (nach EPA), PCB (nach LAGA) und BTX gem. Planfeststellung ZDA für abzulagernde Abfälle einhalten und direkt auf der Zentraldeponie Altenberge beseitigt werden dürfen
2.1.1Inerter Abfall, wie z.B. Gießereialtsande, belastete und unbelastete Böden oder Bauschutt, soweit nicht nachfolgend aufgeführt, Anfallort im Kreis Steinfurt45,50 €/t*
2.1.2Inerter Abfall, wie z.B. Gießereialtsande, Böden oder Bauschutt, die gefährliche Stoffen enthalten und dem elektronischen Nachweisverfahren unterliegen, soweit nicht nachfolgend aufgeführt. (Anfallort im Kreis Steinfurt)46,00 €/t*
2.2.1Asbesthaltige Abfälle (Anfallort im Kreis Steinfurt)92,00 €/t*
2.3.1Dämmmaterial (Glaswolle, künstliche Mineralfaserabfälle, Abfallschlüssel: 17 06 03, 17 06 04) und Abfälle zur Deponierung auf der ZDA mit einem spezifischen Gewicht von < 0,15 t/m³ (Anfallort im Kreis Steinfurt)257,00 €/t*
2.3.2Dämmmaterial (Glaswolle, künstliche Mineralfaserabfälle, Abfallschlüssel: 17 06 03, 17 06 04) und Abfälle zur Deponierung auf der ZDA mit einem spezifischen Gewicht von < 0,15 t/m³, die gefährliche Stoffen enthalten und dem elektronischen Nachweisverfahren unterliegen, (Anfallort im Kreis Steinfurt)259,00 €/t*
2.4.1stichfeste Schlämme (Anfallort im Kreis Steinfurt)91,00 €/t*
2.5.1Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken (Abfallschlüssel 19 01 12, MONOBEREICH)197,50 €/t
3.Grünabfälle (Abfallschlüssel 20 02 01)
3.1Grünabfälle (gewerblich)39,50 €/t
3.2Baumstubben/Stämme am Kompostwerk Saerbeck98,50 €/t
4.Altholz (Altholzkategorie A I bis A III gem. § 2 Ziffer 4a, b und c Altholzverordnung)78,00 €/t
5.Mindestentgelte
5.1für Abfälle gem. lfd. Nr. 121,01 €
5.2für Abfälle gem. lfd. Nr. 2.1 bis 2.4 sowie 4.10,08 €
5.3für Abfälle gem. lfd. Nr. 310,08 €
6.Ausstellung eines Sammelentsorgungsnachweises für asbesthaltige Baustoffe (unabhängig von Mange und Laufzeit).150,00 €

Anmerkungen:

1. Werden Abfälle deponietechnisch verwertet, gelten nicht die vorstehenden Entgelte.

2. Änderungen der Entgelte für die Verwertung/Beseitigung/Entsorgung sind in begründeten Fällen möglich, soweit dadurch keine Kostenunterdeckung entsteht.

Fußnote:

*Abfälle mit Herkunft außerhalb des Kreis Steinfurt werden mit einem Aufschlag von 50 €/t berechnet.