Planungen zur Erweiterung der Deponie Altenberge
Mitte der „Nuller“ –Jahre ging die Bundespolitik davon aus, dass das Entsorgungskonzept „Deponie“ zukünftig keine Rolle in der Abfallwirtschaft mehr spielen und somit der Bedarf an Deponievolumen zurückgehen wird. Hierauf haben sich der Kreis Steinfurt und die EGST zunächst eingestellt. In den letzten Jahren zeigte sich aber, dass diese Einschätzung nicht der Realität entspricht. Der Bedarf an Deponievolumen in der Bundesrepublik und im Kreisgebiet ist nicht zurückgegangen. Trotz verschiedenster Recyclingtechniken müssen auch heute noch Stoffe aus dem Wirtschaftskreislauf ausgeschleust und deponiert werden. Daher ist mittel- und langfristig mit weiterem Bedarf an Ablagerungskapazitäten auch im Kreis Steinfurt zu rechnen. Der Kreis Steinfurt und die EGST haben zum weiteren Betrieb der ZDA ein (vorläufiges) Konzept erarbeitet.
Ausgangslage:
Das Deponievolumen der Zentraldeponie in Altenberge (ZDA) ist in ca. 7-9 Jahren ausgeschöpft. Um weiterhin die lokale Entsorgungssicherheit für Bürger und Unternehmer im Kreis Steinfurt bieten zu können, möchte die EGST die Deponie um zwei weitere Ablagerungsflächen erweitern.
Eine endgültige Entscheidung bezüglich der Erweiterung der Deponie erfolgt im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens, das bei der Bezirksregierung Münster als zuständige Genehmigungsbehörde geführt wird.
Warum ist eine Erweiterung am bestehenden Standort sinnvoll?
- Der Untergrund der ZDA besteht aus einer flächenhaft vorhandenen, natürlichen geologischen Barriere aus gering bzw. nicht durchlässigen Tonmergelsteinschichten und Geschiebelehmen, die auch unter den geplanten Erweiterungsflächen vorhanden sind. Auf dieser natürlichen Barriere wird das Deponiebasisabdichtungssystem installiert, welches zum Untergrund eine zusätzliche Sicherheit darstellt.
- Bestehende Erweiterungsmöglichkeiten sind am Standort gegeben, so dass eine zeit- und kostenaufwendige Standortsuche entfällt. Durch eine Erweiterung vor Ort kann damit ein weiterer Flächenverbrauch vermieden werden.
- Der Deponiestandort ist bereits gut erschlossen und entwickelt. Alle notwendigen technischen Infrastruktureinrichtungen zum Betrieb der Deponie sind bereits vorhanden (Waage, Sicherwasserbehandlungsanlage etc.).
- Die qualifizierten Mitarbeiter vor Ort verfügen über langjährige Erfahrungen im Deponiebetrieb.
- Es besteht eine sehr gute Verkehrsanbindung an die ZDA.
- Auf Basis der Abfallprognosen der letzten Jahre ist nicht mit einer Erhöhung des Abfalltransportaufkommens zu rechnen.
- Die Erweiterung gewährleistet die langfristige Entsorgungssicherheit für die Bürger und Unternehmen im Kreis Steinfurt und die Vermeidung von überregionalen Abfalltransporten. Momentan steht die ZDA nur noch für Abfälle offen, die im Kreis Steinfurt anfallen. Abfälle aus den umliegenden Kreisen wie Coesfeld, Borken und Münster müssen oft weit weg transportiert werden (z.B. geht Dämmmaterial aus Münster teilweise nach Leipzig).
Was ist geplant?
Es sind keine Änderungen hinsichtlich der abzulagernden Abfallarten und der jährlichen Abfallmenge von ca. 16.000 t geplant. Durch die Erweiterungsmaßnahmen kann die Entsorgungssicherheit für den Kreis Steinfurt bis ca. zum Jahr 2070 gewährleistet werden.
Der als „ZDA III“ bezeichnete Bereich umfasst eine Fläche von ca. 1,1 ha und soll als Monobereich ausschließlich für die Ablagerung von asbesthaltigen Abfällen dienen (vgl. Abb. 1). Der Deponiekörper wird direkt an den angrenzenden Deponieabschnitt der ZDA I angelehnt werden. Bisher wurden Asbestabfälle auf der ZDA II.1 bzw. ZDA II.2 gemeinsam mit den anderen Abfällen abgelagert. Es wird eine zusätzliche Kapazität von 200.000 m³ bzw. 300.000 t geschaffen.
Der Erweiterungsabschnitt „ZDA II.3“ umfasst eine Fläche von ca. 3,1 ha und schließt ebenfalls direkt an den bestehenden Ablagerungskörper an. In diesem Ablagerungsabschnitt werden vorwiegend inerte Abfälle aus thermischen Prozessen (Aschen, Filterstäube, Gießereisande, Glasabfälle etc.), aus Prozessen der mechanischen Formgebung (Strahlmittelabfälle) sowie Bau- und Abbruchabfälle (Beton, Bauschutt, Boden, Dämmmaterial) abgelagert. Durch die Erweiterung kann ein Zusatzvolumen von 600.000 m³ bzw. 720.000 t geschaffen werden.
Schritte auf dem Weg zur Deponieerweiterung
Am 11.12.2023 fand der Erörterungstermin statt. Aktuell bearbeitet die Bezirksregierung den Antrag zum Planfeststellungsbeschluss und berücksichtigt die Punkte des Erörterungstermines. Somit befinden wir uns momentan am Punkt 6 der Planungen.
Am 09.05.2023 wurde der Antrag zur Planfeststellung bei der Bezirksregierung Münster eingereicht. Die Auslegung und Einsichtnahme der Antragsunterlagen erfolgte im Zeitraum 24.07 bis 23.08.2023. Einwendungen gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG konnten bis zum 25.09.2023 seitens der TöB und Nachbarn abgegeben werden.
1. Der Startpunkt
Die Planungen zur Deponieerweiterung wurden im Februar 2020 bei der Bezirksregierung in Münster als zuständige Genehmigungsbehörde vorgestellt.
Im zweiten Schritt erfolgt die Information der direkt angrenzenden Nachbarn und der Bürgermeister der betroffenen Gemeinden (Altenberge und Nordwalde). Dadurch können schon erste Hinweise und Anmerkungen für die Planungen berücksichtigt werden und ermöglichen eine frühe Einbindung der Nachbarn.
2. Der Scooping-Termin
Im Herbst 2020 wird mit der Bezirksregierung Münster als zuständige Genehmigungsbehörde im Rahmen eines sogenannten „Scopingtermins“ abgestimmt, welche Planungsunterlagen sowie Untersuchungen und Gutachten über die Umweltauswirkungen des Vorhabens einzureichen bzw. durchzuführen sind.
3. Untersuchungen
Neben der eigentlichen Deponieplanung werden auf Basis der Vorgaben aus dem Scopingtermin eine Vielzahl von Einzelgutachten erstellt, die die Auswirkungen auf die Umwelt untersuchen, bewerten und bei Erfordernis Schutzmaßnahmen erarbeiten. Insbesondere betrifft dies die Schutzgüter/Umweltkompartimente Staub, Luft, Klima, Landschaftsbild, Flora und Fauna sowie Oberflächen- und Grundwasser.
4. Der Planfeststellungsantrag
Die Ergebnisse der Gutachten und der Planungen werden in einem sogenannten Umweltverträglichkeitsbericht (UVP) zusammengefasst und bilden gemeinsam mit der Deponieplanung den Planfeststellungsantrag. Dieser Antrag soll im Frühjahr 2023 der Bezirksregierung Münster zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt werden.
5. Ablauf des Planfeststellungsverfahrens
Die Bezirksregierung Münster prüft die Unterlagen und beteiligt alle betroffenen Behörden/Träger öffentlicher Belange – TÖB - (z.B. Untere Wasserbehörde, Untere Naturschutzbehörde, Gemeinde etc.) sowie die Öffentlichkeit und führt einen Erörterungstermin durch. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung kann jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, Einsicht in den Genehmigungsantrag nehmen und Einwendungen erheben. Alle Einwendungen von Bürgern und die Stellungnahmen der TÖB werden durch die Genehmigungsbehörde geprüft und ggf. die Anforderungen an die Planungen/Auflagen angepasst.
6. Beschluss und Baubeginn
Nach Feststellung der Zulässigkeit des Vorhabens und Klärung aller Einwendungen erlässt die Bezirksregierung Münster den Planfeststellungsbeschluss. Dieser wird in den Gemeinden Altenberge und Nordwalde öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Erst wenn der bestandskräftige Beschluss vorliegt, wird die EGST mit den vorbereitenden Maßnahmen (Baufeldfreimachung und -vorbereitung, Anpassung der Infrastruktur) beginnen und das Basisabdichtungssystem des ersten Bauabschnittes bauen.
Wie sieht es momentan auf der Deponie Altenberge aus?
Unser Video von der Deponie Altenberge zeigt den IST-Stand im Sommer 2022. Im Video werden viele Fragen beantwortet, wie zum Beispiel:
- Warum braucht man heutzutage noch Deponien?
- Wie sieht es dort aus und was wird dort abgelagert?
- Wie sicher ist eine Deponie?
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